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Ihre Schuldnerberatung in Dresden 

Die Schuldnerberatung Dresden des Rechtsanwalt Schöneburg bietet Ihnen eine nachhaltige Schuldenbefreiung.

Für Unternehmer, Selbstständige und Angestellte sind wir da und beraten Sie gerne.

Was wir Ihnen bieten:

Die Schuldnerberatung Dresden gehört als Zweigstelle-Dresden zur Schuldnerberatung-Sachsen des Rechtsanwaltes Schöneburg und ist damit Teil eines starken Verbundes mit zahlreichen Zweigstellen in Sachsen und Sachsen-Anhalt.

 

Als geeignete Person gem. § 305 InsO (Insolvenzordnung) vertritt er seine Mandanten rechtssicher am Amtsgericht Dresden. Auch kennt Herr Schöneburg aufgrund seiner langjährigen Erfahrung, eine Vielzahl von Dresdner Gerichtsvollziehern.

Erstellen eines Schuldenbereinigungsplan

P-Konto Bescheinigung (Pfändungsschutzkonto), um Ihr Bankkonto vor Gläubigern zu schützen

Nachweisbarkeit der Ergebnisse unserer Arbeit durch Akteneinsicht

Kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch im Büro

Haben Sie nach Abzug der festen Kosten nicht mehr genügend Geld für den Lebensunterhalt?

Mit Ja beantwortet?

 

Dann vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungstermin per Telefon (0351/16097254) oder Mail mit uns und besuchen uns in unserer Dresdner Schuldnerberatung (Gutenbergstraße 2A, in 01445 Radebeul) [ausreichend Parkmöglichkeiten direkt vor dem Büro].

Unserer Schuldnerberatung bietet Ihnen
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Kostenfreie Erstberatung

Entlastung durch Kommunikation

Aufzeigen finanzieller Spielräume

Schuldenfrei in wenigen Monaten möglich

Kostentransparenz

Geeignet für ehem. Selbstständige

Aufarbeitung Ihrer Unterlagen

Keine leeren Versprechen, echte Erfolge!

 

Schuldenbereinigung ohne uns

Lange Wartezeiten

Entlastung erst nach Monaten

Weitere Schulden durch Umschuldungsversuche

Keine Erfahrung mit ehem. Selbstständigen

Fehlende Individualberatung

Keine nachhaltige Entschuldung

SCHUFA

Datenkopie nach Art. § 15 DS-GVO

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" kurz SCHUFA Holding AG hat zur Aufgabe seinen Vertragspartnern Hinweise und Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu geben. Sie soll so die Unternehmen vor Verlust durch eine Geschäftstätigkeit mit bereits zahlungsschwachen Kunden schützen. Jedoch sind manche SCHUFA-Einträge bereits hinfällig geworden oder ein ""Erlöschungs-Vermerk" wurde nicht getätigt. Daher ist es sinnvoll sich ein Überblick über die eigne Inhalte seiner SCHUFA Bonität zu verschaffen.

In einer SCHUFA-Auskunft erfahren Sie zudem, woher die Daten stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Aus dieser Historie wird dann ein sog. Bonitäts-Scoring ermittelt, was allen Unternehmen einen Hinweis gibt wie Hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie Ihre Verbindlichkeiten bedienen werden. 


Wenn Sie Fragen zur Bestellung einer Datenübersicht nach §15 DS-GVO haben – hilft Ihnen die SCHUFA gerne weiter. Sie erreichen die SCHUFA unter der Telefonnummer 0611 - 92780.


Alternativ können Sie sich auch einen Auszug online bestellen und diesen per Post an Ihre Adresse senden lassen.

Dabei können Sie zwischen unterschiedlichen Produkten die die SCHUFA Holding AG wählen. Am besten eignet sich jedoch eine kostenfrei Datenkopie gem. Art. 15 DS-GVO. 

 

 

Hier können Sie bei der SCHUFA Ihre Dateneinsicht anfordern

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